Beitragsordnung TCV-Völkersbach
Jahresbeiträge, Stand 18.04.2024
Arbeitsstunden: Im Gegensatz zu kommerziellen Einrichtungen leben die Vereine nur durch das aktive Engagement ihrer Mitglieder. Daher ist jedes aktive Mitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden (in den Jahren, an denen das Straßenfest in Völkersbach stattfindet, 8 Stunden) zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden Ende der Freiluft-Saison mit 15,- EUR je Stunde auf dem angegebenen Bankkonto belastet. Der Einzug dieses Ersatzbeitrags endet in dem der Vollendung des 65. Lebensjahrs folgenden Jahr.
Eine Änderung des Mitgliedsstatus wird immer mit Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres wirksam.
Bankeinzugsverfahren: Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausnahmslos über das Bankeinzugsverfahren.
(*) oder Lebensgemeinschaft
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